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Zertifizierungsprozesses als Schematherapie-Supervisor*in und Schematherapie-Trainer*

Zertifizierungsprozesses als Schematherapie-Supervisor*in und Schematherapie-Trainer*

Zertifizierungsprozesses als Schematherapie-Supervisor*in und Schematherapie-Trainer*

Die ISST hat am 7. Juli 2020 mit sofortiger Wirkung einige Änderungen des Zertifizierungsprozesses als Schematherapie-Supervisor*in und Schematherapie-Trainer*in verabschiedet.

Wozu ist ein/e Schematherapie-Supervisor*in berechtigt?
– Angebot von Supervision für Kolleg*innen in Ausbildung zu Schematherapeut*innen und für andere bereits zertifizierte Schematherapeut*innen. Diese Supervisionsstunden zählen zu den Supervisionsstunden, die für den Antrag auf Zertifizierung benötigt wird.
– Als Co-Dozent*in bzw. Co-Trainer*in (Assistent*in des / der zertifizierten Trainer*in) in einem ISST-zertifizierten Ausbildungsprogramm fungieren.

Wozu ist ein/e Schematherapie-Trainer*in berechtigt?
– Angebot von Supervision für Kolleg*innen in Ausbildung zu Schematherapeut*innen und für andere bereits zertifizierte Schematherapeut*innen. Diese Supervisionsstunden zählen zu den Supervisionsstunden, die für den Antrag auf Zertifizierung benötigt wird.
– Angebot und Durchführung eines ISST-zertifizierten Ausbildungskurses oder Trainingsprogramms.

Voraussetzungen für die Bewerbung als Supervisor*in (dokumentierte Nachweise müssen über alle Punkte vorgelegt werden):
1. Erlangung der Advanced Zertifizierung
2. Ableistung von mindestens zwei Jahren klinischer Arbeit mit der Schematherapie nach Datum der Erlangung der Advanced-Zertifizierung.
3. Durchführung von Schematherapien mit mindestens vier Patient*innen für mindestens sechs Monate mit jeweils mindestens 20 Sitzungen; zwei der vier Patient*innen müssen die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung (oder schwerwiegender ungünstiger Persönlichkeitsstile) aufweisen. (Die Anpassung dieser Anforderung für die Schematherapie für Kinder und Jugendliche, die Schematherapie für Paare und die Gruppenschematherapie wird von den jeweiligen Ausbildungs- und Zertifizierungsausschüssen festgelegt und zu gegebener Zeit veröffentlicht.)
4. Abschluss der 12-stündigen ISST Webinare zur Entwicklung von Supervisor*innen-Fähigkeiten (Supervisor Skill Develoment Workshops)
5. Inanspruchnahme von mindestens sechs Stunden Supervision von einem oder einer ISST-zertifizierten Supervisor*in oder Trainer*in über die durchgeführte Supervison von einem / einer oder mehreren Kolleg*innen, die sich auf die Zertifizierung vorbereiten oder bereits zertifiziert sind. Diese sechs Stunden Supervision dürfen erst nach der Teilnahme am ersten Webinar in der Webinar-Reihe des Supervisor Skills Development Workshops (s. oben) begonnen werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung als Trainer*in (dokumentierte Nachweise müssen über alle Punkte vorgelegt werden):
1. Erlangung der Advanced Zertifizierung und der Zertifizierung als Supervisor*in.
2. Ableistung von mindestens einem Jahr klinischer Arbeit mit der Schematherapie und der Supervisionstätigkeit nach dem Datum der Erlangung der Zertifizierung als Supervisor*in.
3. Durchführung (während dieses Zeitraums) von Schematherapien mit mindestens zwei Patient*innen für mindestens sechs Monate mit jeweils mindestens 20 Sitzungen; beide Patient*innen müssen die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung (oder schwerwiegender ungünstiger Persönlichkeitsstile) aufweisen. (Die Anpassung dieser Anforderung für die Schematherapie für Kinder und Jugendliche, die Schematherapie für Paare und die Gruppenschematherapie wird von den jeweiligen Ausbildungs- und Zertifizierungsausschüssen festgelegt und zu gegebener Zeit veröffentlicht.)
4. Durchführung von mindestens zehn Stunden Supervision für mindestens zwei Kolleg*innen, die sich auf die ISST-Zertifizierung (Standard oder Advanced) vorbereiten.
5. Ableistung von mindestens zwölf Stunden als Co-Trainer*in in einem von der ISST genehmigten Ausbildungsprogramm. Dies beinhaltet sowohl die Präsentation von didaktischem Material als auch die Supervision von Erfahrungsübungen. Die Durchführung dieser Tätigkeiten muss in einem Empfehlungsschreiben des ISST-zertifizierten Trainers oder der ISST-zertifizierten Trainer*in, der oder die das Programm geleitet hat, bestätigt werden.

 

Anmerkungen / Hinweise:

– Alle dargelegten Anforderungen und Bedingungen müssen aus Aktivitäten des Antragstellers / der Antragsteller*in in derselben Zertifizierungskategorie stammen, in der er oder sie zertifiziert ist und die höhere Zertifizierungsstufe beantragt (d.h. Schematherapie für Kinder und Jugendliche oder Schematherapie für Paare oder Gruppenschematherapie).
– Diejenigen, die am oder vor dem 1. September 2017 als Fortgeschrittene (Advanced) Schematherapeut*innen zertifiziert sind, können einen einzigen Antrag auf Zertifizierung als zertifizierte/r Supervisor*in und Trainer*in gemäß den vorherigen Bestimmungen stellen, vorausgesetzt, sie reichen bis zum 31. Dezember 2021 einen vollständigen und korrekten Antrag ein.
– Diejenigen, die zwischen dem 2. September 2017 und dem 1. September 2018 die Zertifizierung für Fortgeschrittene (Advanced) Individuelle Schematherapie erhalten haben, können sich entscheiden, entweder die frühere Richtlinie für Supervisor*nnen/Trainer*innen oder die neue Richtlinie für Supervisor*innen/ Trainer*innen zu befolgen.

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