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Spezialisierte Fachbereiche

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Spezialisierte Fachbereiche

Zertifizierung in den spezialisierten Fachbereichen der Schematherapie: Gruppe, Kinder und Jugendliche, Paare und (Psychotherapie) ergänzende Fachbereiche (auxiliary)

Der Bewertungsprozess für Bewerbungen in den Fachbereichen sieht wie folgt aus:

  1. Die Anträge werden an den Vorsitzenden des Zertifizierungsausschusses für diesen Fachbereich geschickt.
  2. Der / die Vorsitzende überprüft Bewerbungen anhand der festgelegten Anforderungen, die auf der Webseite für das Fachgebiet veröffentlicht werden. Wenn es keine Probleme gibt, die den Input des Ausschusses benötigen, sendet er/sie den Antrag weiter.
  3. Der Ausschussvorsitzende übermittelt seine Bewertung und Genehmigungsempfehlung an den Zertifizierungskoordinator der ISST zur endgültigen Prüfung und Bewertung des Antrags. Wenn die Entscheidung des Vorsitzenden und des Koordinators positiv ausfällt, endet der Prozess hier.
  4. Wenn die Zertifizierung weder vom Fachbereichszertifizierungsausschuss noch vom AGB-Koordinator empfohlen wird, wird sie an das Executive Board zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet. Das Executive Board kann nach weiteren Informationen fragen und das Mitglied hat 30 Tage Zeit, um zu antworten. Das Executive Board kann beschließen, den Antrag an den AGB-Ausschuss oder an den Ausschuss der drei Komitees zur Stellungnahme zu senden. Die endgültige Entscheidung wird mit der Mehrheit der Stimmen des Executive Board getroffen.

Die allgemeine ISST-Richtlinie besagt, dass Routine-Anträge durch den oben beschriebenen Prozess bewertet werden. Anträge mit Problemen, für die es keine Regel oder keinen Präzedenzfall gibt, werden an den Zertifizierungskoordinator der ISST weitergeleitet. Je nach Fragestellung gehen diese Anträge entweder direkt an den Vorstand des Executive Board zur Evaluierung oder zuerst an das Trainings- und Zertifizierungskomitee zur Diskussion und Rückmeldung und dann an das ISST Executive Board zur Entscheidung. Alle gewährten Ausnahmen werden aufgezeichnet und auf jedes andere Mitglied mit der gleichen Situation oder Problematik angewendet. Antragsteller*innen können die Überprüfung durch den Ausschuss beantragen.

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