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Grandparenting

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Zertifizierung durch „Grandparenting“

Die offizielle Großelternzeit für alle Zertifizierungen ist geschlossen, jedoch können diejenigen, die einen zwingenden Grund haben, die Frist nicht eingehalten zu haben, einen Antrag auf eine Ausnahme an den AGB-Koordinator senden, der den Ausnahmeantrag dann zur Überprüfung an den entsprechenden Fachbereich oder an das AGB-Komitee sendet, wenn es sich um einen Antrag auf individuelle Schematherapie handelt. Die Bewertung des Komitees wird an den AGB-Koordinator zur Beurteilung und Entscheidung weitergeleitet, ob der Ausnahmeantrag in eine Kategorie fällt, die für Ausnahmen genehmigt wurde (z. B. Antrag kommt von einem Mitglied in einem Land, in dem es keine zertifizierten Schematherapeuten gibt, bedeutende Gesundheits-, Berufs- und Kinderbetreuungsfragen, die den rechtzeitigen Abschluss des Antrags behindern). Der AGB-Koordinator teilt dem Antragsteller mit, ob eine Ausnahme gewährt wurde. Nach der Genehmigung geht der Antrag an den zuständigen Ausschuss für das für neue Anträge beschriebene Überprüfungsverfahren. Das Berufungsverfahren ist das 3Cs und schließlich das Executive Board. Das Executive Board trifft die Entscheidung mit Mehrheitsbeschluss.

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